Informationen über eine mögliche BAföG-Förderung finden Sie jeweils unter den einzelnen Angeboten des Kolleg-Bereichs und des AbiVor-Bereichs.
Ausführliche Informationen zum Thema BAföG finden Sie unter externen Verlinkungen zu den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in diesem Überblick über alle BaföG-Angebote und in diesem Online-Merkblatt zu elternunabhängiger Bafög-Förderung.
Antragsformulare erhalten Sie im AStA-Büro des Köln-Kollegs (Raum A109 in der 1. Etage; Öffnungszeiten: 10.00 bis 10.15 Uhr, 11.45 bis 12.10 Uhr) sowie auf der oben genannten Internetseite.
Bitte beachten Sie: Das Köln-Kolleg ist als Schule nicht zuständig für die Beantragung, Bewilligung oder Ablehnung von BAföG-Anträgen. Wir kooperieren im Rahmen unserer Zuständigkeiten lediglich mit der dafür zuständigen Stelle. Eine rechtsverbindliche Beratung erhalten Sie ausschließlich dort.
Zuständig für Fragen und die Beantragung der Leistungen ist das
Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Köln
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
KVB Linien 1, 9, 159: Haltestelle „Kalk Post“
S-Bahn / Deutsche Bahn: Haltestelle „Trimbornstraße“
Homepage: https://www.stadt-koeln.de/
Telefon: Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Ansprechperson (s.u.)
Die persönlichen Sprechzeiten des BAföG-Amtes sind
dienstags 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Ihre Ansprechpartner*innen beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Köln:
Frau Adams, Zimmer 5 D 03, 0221 / 221- 3 58 27
Frau Benedik, Zimmer 5 D 04, 0221 / 221- 2 68 09
Frau Böttcher, Zimmer 5 D 02, 0211/221- 2 54 68
Frau Hamacher, Zimmer 5 D 03, 0221/221 27239
Frau Hamacher, Zimmer 5 D 03, 0221/221 27239
Frau Klee, Zimmer 5 D 06, 0221/221 27671
Frau Kloss, Zimmer 5 D 04, 0211/211 23367
Frau Liermann, 5 D 02, 221- 2 75 30
Frau May, Zimmer 5 D 01, 221 254 75
Frau Nottebrock, Zimmer 5 D 06, 221 27115
Frau Kuhl, Zimmer 5 D 05, 0221/221 2 54 67
Der Bezug von BAföG ist nicht ausschließlich deutschen Staatsangehörigen vorbehalten. Bürger*innen under Bürger*innen der EU sowie Personen, die sich auf einen Aufenthaltstitel berufen können und die die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllen, können prinzipiell ebenfalls BAföG beziehen.
Das Amt für Ausbildungsförderung bietet Personen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, Beratung rund um BAföG an.
Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, zusätzlich zu einer möglichen BAföG-Förderung finanzielle Unterstützung im Rahmen von Stipendien zu erhalten.
Über die Möglichkeiten, während des Besuchs im Köln-Kolleg ein Stipendium zu erhalten, informieren Sie Herr Fischer und Herr Nießen.
Gut zu wissen: Sie wollen studieren? Herr Fischer und Herr Nießen beraten Sie als unsere Studien- und Berufsberater (StuBos) auch über Finanzierungsmöglichkeiten eines sich eventuell an den Besuch des Köln-Kolleg anschließenden Studiums.