Wir am Köln-Kolleg führen im Auftrag der Bezirksregierung Köln externe Abiturprüfungen durch.
Die Externenprüfung, auch Außerschulisches Abitur, Nichtschülerabitur oder Nichtschülerabiturprüfung (kurz NAP) ist eine ohne vorherigen Besuch einer gymnasialen Oberstufe im ersten oder zweiten Bildungsweg abgehaltene Abiturprüfung. Sie führt zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife. Absolvent*innen haben damit die selben Zugangsmöglichkeiten wie Absolvent*innen des ersten und zweiten Bildungswegs.
Hinweis: Die hier zusammengestellten Informationen folgen dem Merkblatt zur Abiturprüfung für Externe der Bezirksregierung Köln. Rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie dort – Sie finden den Kontakt unter der Überschrift „Zuständigkeiten“. Die Schule, die mit der Durchführung der Externenprüfung beauftragt wird, wird jeweils durch die Bezirksregierung Köln bestimmt. Das Internetangebot des Köln-Kollegs dient lediglich Ihrer Information über unsere Arbeit.
Die Aufgaben für die schriftlichen Fächer werden landesweit zentral gestellt. Die Termine für die zentralen Prüfungen und die jeweiligen Nachprüfungstermine sind die des Zentralabiturs in NRW, die Sie auf den Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung einsehen können.
Im Prüfungsverfahren ist nachzuweisen, dass Kenntnisse vorhanden sind, die den Anforderungen der Richtlinien und Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe entsprechen. Vor der Zulassung muss deutlich werden, dass sich die Bewerber mit den entsprechenden Unterrichtsgegenständen hinreichend vertraut gemacht haben.
Wie im Abiturverfahren des ersten und zweiten Bildungsweges gliedert sich die Nichtschülerabiturprüfung in zwei Prüfungsteile.
Nähere Informationen zur Fachwahl der schriftlichen und mündlichen Externenprüfung können Sie dem Merkblatt der Bezirksregierung Köln zum Prüfungsverfahren entnehmen.
Der Antrag auf eine Zulassung in der Externenprüfung ist an die Bezirksregierung Köln zu richten (Kontaktadresse siehe Abschnitt „Ansprechpartnerin“).
Die Teilnahme am Prüfungsverfahren ist an Voraussetzungen geknüpft, die Bewerber*innen erfüllen müssen:
Für den Antrag auf eine Teilnahme einzureichen sind:
Für Interessierte, die ihren ersten Wohnsitz im Regierungsbezirk Köln haben, ist der entsprechende Antrag auf Zulassung zur Abiturprüfung für Externe bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.
Meldeschluss für die Prüfung ist jeweils der 01.09. eines Jahres, um im Frühjahr des Folgejahres am Prüfungsverfahren teilnehmen zu können.
Bitte richten Sie Ihre Anmeldung an die folgende Adresse:
Bezirksregierung Köln
Dezernat 43 Zeughausstrasse 2-10
50606 Köln
zuständige Fachberaterin: Frau Malibabo
Telefon: 0221 147-2648
(mittwochs bis freitags)