Externenprüfung

Wir am Köln-Kolleg führen im Auftrag der Bezirksregierung Köln externe Abiturprüfungen durch.

Die Externenprüfung, auch Außerschulisches Abitur, Nichtschülerabitur oder Nichtschülerabiturprüfung (kurz NAP) ist eine ohne vorherigen Besuch einer gymnasialen Oberstufe im ersten oder zweiten Bildungsweg abgehaltene Abiturprüfung. Sie führt zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife. Absolvent*innen haben damit die selben Zugangsmöglichkeiten wie Absolvent*innen des ersten und zweiten Bildungswegs.

Hinweis: Die hier zusammengestellten Informationen folgen dem Merkblatt zur Abiturprüfung für Externe der Bezirksregierung Köln. Rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie dort – Sie finden den Kontakt unter der Überschrift “Zuständigkeiten”. Die Schule, die mit der Durchführung der Externenprüfung beauftragt wird, wird jeweils durch die Bezirksregierung Köln bestimmt. Das Internetangebot des Köln-Kollegs dient lediglich Ihrer Information über unsere Arbeit.

Die Aufgaben für die schriftlichen Fächer werden landesweit zentral gestellt. Die Termine für die zentralen Prüfungen und die jeweiligen Nachprüfungstermine sind die des Zentralabiturs in NRW, die Sie auf den Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung einsehen können.

Im Prüfungsverfahren ist nachzuweisen, dass Kenntnisse vorhanden sind, die den Anforderungen der Richtlinien und Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe entsprechen. Vor der Zulassung muss deutlich werden, dass sich die Bewerber mit den entsprechenden Unterrichtsgegenständen hinreichend vertraut gemacht haben.

Wie im Abiturverfahren des ersten und zweiten Bildungsweges gliedert sich die Nichtschülerabiturprüfung in zwei Prüfungsteile.

  • In der Externenprüfung werden die Bewerber in insgesamt acht Fächern geprüft. Die Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen. Im ersten wird in vier Fächern schriftlich, gegebenenfalls auch mündlich, im zweiten Teil in vier weiteren Fächern nur mündlich geprüft. Die Teilnahme am zweiten Prüfungsteil setzt voraus, dass der erste Prüfungsteil bestanden worden ist.
  • Für jedes Fach findet vor der Prüfung eine Beratung statt. Sofern das Köln-Kolleg durch die Bezirksregierung Köln als zuständige Schule bestimmt ist, findet die Beratung durch unser Team statt. Die Prüfer besprechen mit den Bewerbern anhand deren Studienberichte (siehe Abschnitt “Zulassungsvoraussetzungen”) die fachliche Vorbereitung und informieren sie über das Prüfungsverfahren. Erst wenn die Studienberichte den fachlichen Anforderungen entsprechen, kann die Zulassung zur Externenprüfung ausgesprochen werden.
  • Im ersten Prüfungsteil (schriftliche Prüfungsfächer) sind landeseinheitlich gestellte Aufgaben zu bearbeiten. Sie knüpfen an die verbindlichen Vorgaben der jeweils gültigen Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe an. Zu jedem Fach gibt es Hinweise und Aufgabenbeispiele. Nähere Informationen finden Sie im Onlineangebot des Ministeriums für Schule und Bildung.
  • Im zweiten Prüfungsteil finden mündliche Abiturprüfungen in vier Fächern statt. Die Terminansetzung ist Teil der Beratungsgespräche am Köln-Kolleg, sofern dieses durch die Bezirksregierung Köln als Prüfungsschule zugewiesen worden ist.

Nähere Informationen zur Fachwahl der schriftlichen und mündlichen Externenprüfung können Sie dem Merkblatt der Bezirksregierung Köln zum Prüfungsverfahren entnehmen.

Der Antrag auf eine Zulassung in der Externenprüfung ist an die Bezirksregierung Köln zu richten (Kontaktadresse siehe Abschnitt “Ansprechpartnerin”).

Die Teilnahme am Prüfungsverfahren ist an Voraussetzungen geknüpft, die Bewerber*innen erfüllen müssen:

  • Sie müssen in dem Schulhalbjahr, in dem die Prüfung beginnt, mindestens 18 Jahre alt sein. In der Regel findet die Prüfung parallel zum Prüfungsverfahren des ersten Bildungsweges statt.
  • Sie dürfen in dem der Prüfung vorangegangenen Kalenderjahr nicht Schüler*in eines öffentlichen oder anerkannten Gymnasiums, einer Ersatzschule oder einer anderen zur allgemeinen Hochschulreife führenden Einrichtung (z.B. Berufs- oder Weiterbildungskolleg) gewesen sein.
  • Sie darlegen können, dass Sie sich angemessen auf die Prüfung vorbereitet haben.
  • Ihr Antrag auf Teilnahme fristgerecht gestellt wird. Ihr Antrag wird von der Bezirksregierung Köln bearbeitet. Zum 31.01. des Folgejahres Ihres Antrages wird Ihnen die Entscheidung über die Zulassung schriftlich mitgeteilt.
  • Bitte beachten Sie: Sie können nicht zugelassen werden, wenn Ihnen die Allgemeine Hochschulreife bereits zuerkannt worden ist, Sie eine Abiturprüfung zweimal nicht bestanden haben oder wenn Sie von einer anderen Stelle zur Ablegung der Abiturprüfung zugelassen worden sind und dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Für den Antrag auf eine Teilnahme einzureichen sind:

  • das vollständig ausgefüllte Antragsformular, das bei der Bezirksregierung erhältlich oder bei der Bezirksregierung Köln zu downloaden ist,
  • ein Lebenslauf, der eine zeitlich geordnete Übersicht über die besuchten Schulen sowie Angabe der dort verbrachten Zeit enthält und mit Datum und Unterschrift versehen ist,
  • ein Lichtbild mit Namen auf der Rückseite,
  • das Abgangs- bzw. Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten öffentlichen oder als Ersatzschule genehmigten Schule in beglaubigter Kopie (bitte achten Sie darauf, dass aus dem Zeugnis das Abgangsdatum eindeutig hervorgeht),
  • gegebenenfalls der Nachweis über die Teilnahme an Fernlehrgängen oder an anderen Vorbereitungslehrgängen, die die Bewerberin oder der Bewerber besucht hat,
  • ausführliche Studienberichte für jedes Prüfungsfach, die detaillierte Angaben über Art und Umfang der Vorbereitung erkennen lassen; die Studienberichte müssen unterschrieben und mit Datum versehen in zweifacher Ausfertigung vorgelegt werden.
  • Im Falle der Wiederholung der Prüfung müssen die Anmeldeunterlagen mit der Originalbescheinigung über den nicht bestandenen ersten Prüfungsversuch vollständig neu eingereicht werden.

Für Interessierte, die ihren ersten Wohnsitz im Regierungsbezirk Köln haben, ist der entsprechende Antrag auf Zulassung zur Abiturprüfung für Externe bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.

Meldeschluss für die Prüfung ist jeweils der 01.09. eines Jahres, um im Frühjahr des Folgejahres am Prüfungsverfahren teilnehmen zu können.

Bitte richten Sie Ihre Anmeldung an die folgende Adresse:

Bezirksregierung Köln

Dezernat 43 Zeughausstrasse 2-10

50606 Köln

zuständige Fachberaterin: Frau Malibabo
Telefon: 0221 147-2648
(mittwochs bis freitags)

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