Studierendenrat (SR)
Der Studierendenrat besteht aus den Klassen,- und Stufensprechern des ersten bis sechsten Semesters, diese werden einmal im Jahr zum Beginn des Sommersemesters von ihrer jeweiligen Klasse/Stufe gewählt.
Welche Aufgaben hat der Studierendenrat?
Der SR wählt den Vertrauenslehrer bzw. die Vertrauenslehrerin, die Studierendenmitglieder in der Kollegkonferenz, den Schulsprecher/die Schulsprecherin sowie seine/ihre Vertretung und die Vertretung der Studierenden in der Teilkonferenz gemäß § 53/7 Schulgesetz, die über Ordnungsmaßnahmen entscheidet.
Er bestätigt die Studierendenvertretung in den Fachkonferenzen und wahrt die Interessen der Studierendenschaft bei Anträgen und Beschlüssen. Er kann auch Anträge an die Kollegkonferenz richten.
Außerdem ist er zuständig für alle Fragen und Anliegen, die über den Bereich der einzelnen Klassen oder Stufen hinausgehen, und arbeitet mit informeller Unterstützung durch die Kurssprecher.
Was machen die vom SR entsandten Mitglieder in der Kollegkonferenz?
Der SR wählt die Mitglieder der Studierenden für das höchste Gremium der Schule, der Kollegkonferenz. Die Vertreter der Studierenden haben dort zu gleichen Teilen ein Mitbestimmungsrecht.
In der Kollegkonferenz werden wichtige Entscheidungen bezüglich der Schule getroffen, z.B. über die Verwendung von Geldern und die Genehmigung von Studienfahrten.
Wie kann ich und warum sollte ich mich im SR engagieren?
Über den SR können alle Studierenden selbst das Schulleben mitgestalten und verändern. Doch dazu braucht es Studierende, die Lust haben, sich einzubringen. Wenn du dich einbringen willst, geht das ganz einfach: Kandidiere für das Amt des Klassensprechers oder werde ein Stufensprecher, die zu Beginn jedes Sommersemesters in einer Stufenversammlung gewählt werden. Und schon bist du Teil des Studierendenrats! Übrigens: Zum Mitglied der Kollegkonferenz kann jede/r Studierende gewählt werden. Bei Interesse solltest du einfach deine/n Klassen- oder Stufensprecher/in ansprechen.
Euer Studierendenrat