Der Studierendenrat besteht aus den Klassen,- und Stufensprecher*innen des ersten bis sechsten Semesters, diese werden einmal im Jahr zum Beginn des Sommersemesters von ihrer jeweiligen Klasse/Stufe gewählt.
Welche Aufgaben hat der Studierendenrat?
Der SR wählt den*die Vertrauenslehrer*in, die Studierendenmitglieder in der Kollegkonferenz, den*die Schulsprecher*in sowie seine*ihre Vertretung und die Vertretung der Studierenden in der Teilkonferenz, die über Ordnungsmaßnahmen entscheiden kann.
Der Studierendenrat bestätigt die Studierendenvertretung in den Fachkonferenzen und wahrt die Interessen der Studieren bei Anträgen und Beschlüssen. Er kann auch Anträge an die Kollegkonferenz richten.
Außerdem ist er zuständig für alle Fragen und Anliegen, die über den Bereich der einzelnen Klassen oder Stufen hinausgehen, und arbeitet mit informeller Unterstützung durch die Kurssprecher.
Was machen die vom SR entsandten Mitglieder in der Kollegkonferenz?
Der SR wählt die Mitglieder der Studierenden für das höchste Gremium der Schule, der Kollegkonferenz. Die Vertreter*innen der Studierenden haben dort zu gleichen Teilen ein Mitbestimmungsrecht.
In der Kollegkonferenz werden wichtige Entscheidungen bezüglich der Schule getroffen, z.B. über die Verwendung von Geldern und die Genehmigung von Studienfahrten.
Wie kann ich und warum sollte ich mich im SR engagieren?
Über den SR können alle Studierenden selbst das Schulleben mitgestalten und verändern. Doch dazu braucht es Studierende, die Lust haben, sich einzubringen. Wenn Sie sich einbringen wollen, geht das ganz einfach: Kandidieren Sie für das Amt der*des Sprecher*in Ihrer Klasse (Vorkurs, 1. bzw. 2. Semester) oder werden Sie Stufensprecher*in (3.-6. Semester). Diese Ämter werden zu Beginn jedes Sommersemesters gewählt. Und schon sind Sie Teil des Studierendenrats! Übrigens: Zum Mitglied der Kollegkonferenz kann jede*r Studierende gewählt werden. Bei Interesse sollten Sie einfach Ihre Klassen- oder Stufensprecher*in ansprechen.