Für eine Aufnahme am Köln-Kolleg gelten in beiden Bildungsgängen unterschiedliche Voraussetzungen. Sie richten sich nach Ihrer bisherigen Schulbildung und Ihren individuellen Voraussetzungen.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick, welche Voraussetzungen für Ihre Aufnahme in den Kolleg- oder den AbiVor-Bereich gelten. Möglicherweise bietet Ihnen auch ein Quereinstieg eine Chance.
In jedem Fall gilt: Lassen Sie sich von uns beraten! Gerne können Sie zur offenen Aufnahmesprechstunde kommen. Wir freuen uns auf Sie!
Der Kolleg-Bereich des Köln-Kollegs richtet sich an berufserfahrene Erwachsene, die mit der Möglichkeit der BAföG-Förderung tagsüber in Vollzeitform das Abitur oder die Fachhochschulreife nachholen wollen.
Sie können sich im Kolleg-Bereich anmelden,
wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und wenn Sie entweder eine abgeschlossene, staatlich anerkannte Berufsausbildung haben oder über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten eine geregelte Berufstätigkeit nachweisen. Die Zeit der Berufstätigkeit darf Unterbrechungen enthalten und auch verschiedene Tätigkeiten umfassen.
Auf die Berufstätigkeit angerechnet werden
Eine detailliertere Übersicht über Tätigkeiten, die Sie zur Teilnahme an unserem Weiterbildungsangebot berechtigen, erhalten Sie hier. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, lassen Sie sich gerne in der Anmeldesprechstunde unverbindlich von unseren erfahrenen Berater*innen beraten!
Der AbiVor-Bereich richtet sich an Bewerber*innen mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen und an Berufstätige bzw. Arbeitslose.
Sie können sich im Kolleg-Bereich anmelden,
wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und wenn Sie entweder eine abgeschlossene, staatlich anerkannte Berufsausbildung haben oder über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten eine geregelte Berufstätigkeit nachweisen. Die Zeit der Berufstätigkeit darf Unterbrechungen enthalten und auch verschiedene Tätigkeiten umfassen.
Auf die Berufstätigkeit angerechnet werden
Eine detailliertere Übersicht über Tätigkeiten, die Sie zur Teilnahme an unserem Weiterbildungsangebot berechtigen, erhalten Sie hier. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, lassen Sie sich gerne in der Anmeldesprechstunde unverbindlich von unseren erfahrenen Berater*innen beraten!
Während des Besuchs des AbiVor-Kurses müssen Sie bis zum Ende des 3. Semesters
Ab dem 4. Semester müssen Sie nicht mehr berufstätig sein und können BAföG-Förderung erhalten.
Abhängig von Ihren Vorkenntnissen und Zeugnisnoten in früheren Schulen kommt für Sie auch ein Quereinstieg in das 1., 2. oder 3. Semester in Frage. In der Aufnahmesprechstunde können Sie sich hierüber beraten lassen. In einigen Fällen ist die Teilnahme an Einstufungstests in Deutsch, Englisch und Mathematik sinnvoll, um anhand der Ergebnisse besser eine richtige Entscheidung über Ihre Einstufung zu treffen.
Mit Hilfe der folgenden Informationen erhalten Sie einen Überblick über die Inhalte, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Vorkurs und den Semestern 1 und 2 erarbeitet werden.
Die Lehrpläne der anderen Fächer (Französisch, Latein, Geschichte, Philosophie, Katholische Religionslehre, Sozialwissenschaften, Volkswirtschaftslehre, Biologie, Physik, Chemie) können Sie unter „Fächer“einsehen und zur Vorbereitung auf den Einstieg in das für Sie in Frage kommende Semester nutzen.
Wenn Ihnen unsere Möglichkeiten zum Quereinstieg interessant erscheinen, berät Sie unser Aufnahmeteam jederzeit in der Aufnahmesprechstunde. Gerne können Sie sich selbst einen Überblick über die Voraussetzungen zum Quereinstieg verschaffen:
Nach Ihrer Entscheidung zum Quereinstieg:
Insbesondere zu Beginn gilt:
Gerne sind wir Ihnen beim (Wieder-)Einstieg ins Lernen und in den Schulalltag behilflich. Sprechen Sie uns an!
Sie haben Ihre Fachoberschulreife an einer Einrichtung der Weiterbildung (z.B. ARS, TAS oder VHS) erworben? Für die Übergänge dieser Bildungsträger gelten Sonderregelungen für die Aufnahme am Köln-Kolleg.
Sollten Sie zu dem oben beschriebenen Bewerber*innenkreis gehören, können Sie in den Bildungsgängen Kolleg und AbiVor den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben, auch wenn Sie keine zweijährige Berufstätigkeit nachweisen können. Das Abitur ist in diesem Fall allerdings nicht möglich.
Sollten Sie dennoch das Abitur als Abschluss anstreben, besuchen Sie bitte die Aufnahmesprechstunden der gewünschten Bildungsgänge (Kolleg oder AbiVor) und lassen sich individuell über Ihre Möglichkeiten beraten. Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gerne!